Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Nach dem jüngsten Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Das BAG beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der schon vor drei Jahren im sogenannten Stechuhr-Urteil die Mitgliedsstaaten in die Pflicht genommen hat, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Obwohl die Zeiterfassung in vielen Unternehmen der Industrie, in Behörden oder im Gastgewerbe bereits zum Alltag gehört, betrifft das Urteil des BAG nun alle Arbeitnehmer in Deutschland – also rund 45 Millionen Beschäftigte. Das Urteil wird dabei je nach Branche, Unternehmen oder persönlicher Situation unterschiedlich aufgenommen.
Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, sagte mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Urteils zur Arbeitszeiterfassung auf Vertrauensarbeitszeit oder mobiles Arbeiten, dass Deutschland nach dem EuGH-Urteil durchaus Gestaltungsspielraum “über das Wie” habe. Nur “das Ob der Arbeitszeiterfassung” stehe dabei außer Frage.
Eine rechtskonforme Zeiterfassung für Unternehmen ist aber nicht nur aufgrund des aktuellen BAG-Urteils wichtig. Durch flexible Arbeitsformen wie Homeoffice, Remote-Arbeit oder mobiles Arbeiten verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben immer mehr. Umso wichtiger ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung.
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